Satzung

 

Architekturpreis des Vereins zur Förderung der Denkmalpflege und des Heimatmuseums Sinzig e.V. (Im Folgenden: Denkmalverein)

 

 

§1 Zweck

 

Zur Förderung des Stadtbildes und der Lebensqualität der Stadt Sinzig, vergibt der Verein zur Förderung der Denkmalpflege und des Heimatmuseums in Sinzig e.V.  jährlich einen Preis für

 

einen qualitätsvollen Neubau

 

oder

 

eine sehr gelungene Renovierung

 

oder eine

 

andere Baumaßnahme,

 

 

die in besonderer Weise das Stadtbild positiv prägt.

 

Ausgezeichnet werden ausschließlich Baumaßnahmen, die innerhalb des vergangenen Jahres in der Stadt Sinzig (Bad Bodendorf, Franken, Koisdorf, Löhndorf, Sinzig, Westum) abgeschlossen wurden.

Darüber, was als „abgeschlossen“ anzusehen ist, entscheidet die Jury.

 

 

§ 2 Preis

 

Der Preis besteht aus einer Bronzeplakette sowie einer Veröffentlichung in den regionalen Medien.

 

 

§ 3 Nominierung

 

Eine Nominierung erfolgt formlos durch Vorschlag an den Denkmalverein; alle Sinziger Bürgerinnen und Bürger sind dazu berechtigt.

Der Denkmalverein ruft jeweils zum Jahresbeginn zur Nominierung in geeigneter Weise auf.

 

 

§ 4 Vergabe

 

Die Vergabe des Preises erfolgt durch eine unabhängige Jury.

 

 

§ 5 Kriterien

 

Kriterien für eine Vergabe werden von der Jury festgelegt. Die Kriterien für die Vergabe können durch die Jury weiterentwickelt werden. Damit wird die fachliche Qualität der Kriterien sichergestellt. Der Vorstand des Denkmalvereins muss den Kriterien und deren Veränderung zustimmen, um die Verwendung der Auszeichnung im Sinne des Vereins sicherzustellen.

 


§ 6 Zusammensetzung und Benennung der Jury

 

Die Jury besteht aus mindesten drei und höchstens neun Mitgliedern. Eines dieser Mitglieder stellt der Denkmalverein.

Die weiteren Mitglieder sollten unabhängige Experten sein. Die Benennung der Jury Mitglieder erfolgt durch den Vorstand des Denkmalvereins. Vorschläge für die Mitglieder der Jury können durch die Jury, den Vorstand des Denkmalvereins, Vereinsmitglieder oder die Stadtverwaltung Sinzig erfolgen.

Die organisatorischen Aufgaben übernimmt das vom Denkmalverein benannte Mitglied.

Die Jury benennt einen Vorsitzenden, der die Sitzungen leitet und die Jury repräsentiert.

 

 

§ 7 Entscheidungen der Jury

 

Die Entscheidung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Ist ein Jury Mitglied an einer der nominierten Baumaßnahmen beteiligt, enthält er sich der Stimmabgabe.

 

 

§ 8 Freiheit zur Vergabe

 

Kommt die Jury zu dem Schluss, dass keine Baumaßnahme auszeichnungswürdig ist, oder es gibt keine Nominierung, wird kein Preis vergeben.

 

 

§ 9 Schirmherrschaft

 

Der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister der Stadt Sinzig wird  die Schirmherrschaft angetragen.

 

 

§ 10 Zeitpunkt und Form der Vergabe

 

Nominierungen erfolgen bis Ende März. Eine Entscheidung der Jury erfolgt bis Ende Juni. Über die Form der Vergabe entscheidet der Vorstand des Vereins in Abstimmung mit dem Vorsitzende der Jury und dem Schirmherren.

 

 

§ 11 Satzungsänderung

 

Die Satzung kann durch Beschluss des Vereinsvorstandes geändert werden. Die Jury kann Vorschläge einreichen.

 

 

 Der Vorstand

 

Dezember 2016

                          

Die Satzung als Download

 

(c) April 2017