PRESSEMITTEILUNG

 

Stadtbild in der Mühlenbachstraße: Was geschieht rund um „Haus Nr. 40“?

Denkmalverein sorgt sich um geplante Veränderungen und plädiert für Erhalt

Sinzig. Die Nachricht vom Verkauf des  ehemaligen Druckereigeländes in Sinzig zwischen Mühlenbachstraße und Barbarossastraße an einen Investor hat den Verein zur Förderung der Denkmalpflege und des Heimatmuseums alarmiert. Er ist besorgt über einen hier geplanten Neubau und befürchtet den Abriss des Hauses Mühlenbachstraße 40 und  der zwei unterhalb davon liegenden Gebäude Nr. 38 und 36. Zwar steht keines dieser Häuser unter Denkmalschutz, sie bilden aber zusammen mit den gegenüberliegenden Häusern ein erhaltenswertes, für das Stadtbild prägendes Ensemble in einer Denkmalzone (§ 5,  Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz)  für das eine Unterschutzstellung per Satzung  möglich ist.

Das Haus Nummer 40 wirkt mit seiner klaren, fünfachsigen Gliederung in der Fassade zur Straße und dem in Sinzig höchst seltenen Mansarddach wie ein Schmuckstück und beherrscht das Bild der oberen Mühlenbachstraße aus allen Richtungen her. Bemerkenswert auch, dass die Schaufenster dem ursprünglichen Bild entsprechen im Gegensatz zu vielen anderen Beispielen. Der positive Eindruck wird verstärkt durch die gegenüberliegenden Häuser und – vom aktuellen Erhaltungsstand einmal abgesehen – auch durch die beiden Häuser Nr. 38 und 36, die wie Hausnummer 40 ebenfalls zum betreffenden Areal gehören. In dieser Gesamtsituation liegt nach Meinung des Vereins die Grundlage für eine Unterschutzstellung des ganzen Ensembles. Zum verkauften Areal gehören außerdem die Häuser Nr. 50 und 52 in der Barbarossastraße, sie kann man ebenfalls  als stadtbildprägend ansehen.

Das Haus Mühlenbachstraße 40 ist in dem Standardwerk zu Denkmälern der Region „Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz“ in der Ausgabe für den damaligen Kreis Ahrweiler  positiv erwähnt. Verfasser war 1938 Paul Clemen (1866  - 1947), als Provinzialkonservator der Rheinprovinz der amtlich zuständige Denkmalpfleger. Die Auflistungen und Beschreibungen von Paul Clemen sind  in der Fachwelt bis heute anerkannt. Eine Würdigung hier kommt einer „Adelung“ des Hauses gleich.

Unter Wohnhäuser und Mühlenbachstraße heißt es: „Nr.73 (Sinziger Zeitung), hübscher zweigeschossiger Verputzbau von fünf zu zwei Achsen mit gewalmten Mansarddach, um 1820; Pilastergliederung im Obergeschoß; im Treppenhaus gutgeschnitzter Pfosten.“ Zur Erläuterung: Die Nummerierung der Häuser weicht von der heutigen ab. Der Begriff „Pilaster“ steht für „pfeilerförmig“.

Ein weiteres Standardwerk für die Denkmalpflege in der Region ist „der Dehio“, das von Kunsthistoriker Georg Dehio (1850 – 1932) begründete und bis heute fortgeführte „Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler“. In der Ausgabe für Rheinland-Pfalz und das Saarland von 1972 findet sich das Haus ebenfalls wieder, jetzt unter der  heute gültigen Hausnummer 40. Für Sinzig heißt es unmissverständlich: „Einige wenige Häuser erwähnenswert, so (…) Mühlenbachstraße 40, um 1800 (…)“.

Für das Bauvorhaben, wie immer es auch aussehen wird, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Das bedeutet, dass jede Bürgerin und jeder Bürger von Sinzig Bedenken und Anregungen vorbringen kann, über die der Stadtrat abzustimmen hat. In diesem Sinne möchte der Verein das Thema Denkmalschutz auf die Tagesordnung bringen und sich an diesem Verfahren beteiligen. Außerdem gilt es, Meinungen und Stimmung zu diesem Thema bei Stadtverwaltung, Stadtrat, beim Investor und in der Bevölkerung zu ergründen.  

Der Sinziger Denkmalverein appelliert an alle Beteiligten – den Investor, die Stadtverwaltung, den Stadtrat und die Kreisverwaltung - in den Planungen und bei der bald zur Debatte stehenden Baugenehmigung den Ensemblegedanken bei einer Lösung einzubeziehen und insbesondere das Haus Nr. 40 zu erhalten. In der Hand der Stadt Sinzig liegt es, das Ensemble per Satzung zu schützen. Ein Totalabriss würde für das Stadtbild von Sinzig einen unwiederbringlichen Verlust bedeuten.

Darüber hinaus vermissen wir ein Gesamtkonzept für diesen sensiblen Bereich wie auch für die gesamte Innenstadt, das Einzelhandel, Verkehr, Umwelt/Grünanlagen und den Denkmalschutz miteinander in Einklang bringt.

Sinzig, 15.6. 2015

 

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(c) Juni 2015